Redaktion Wintergarten Kassel · Inhaltlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026
Kurz: Liegt Ihr Grundstück auf der niedersächsischen Seite, gilt die NBauO. Ein Wintergarten ist dort verfahrensfrei bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe – aber nur mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze. In Kassel und im hessischen Umland gilt dagegen die HBO: bis 30 m² ohne Abstands- oder Höhenkriterium, dafür mit Kenntnisgabe an die Gemeinde und bescheinigter Statik.
Im Nordosten endet das Kasseler Stadtgebiet an der Grenze zu Niedersachsen. Für einen Wintergarten-Anbau in Kassel ist das ohne Bedeutung – wohl aber für Bauherren, deren Haus wenige Kilometer weiter auf niedersächsischem Gebiet steht. Für sie gelten andere Schwellenwerte, und genau die stellen wir hier gegenüber.
Erst die Größe, dann die Rechtsfrage
Im Konfigurator legen Sie Grundfläche und Bauart fest – mit diesen Maßen prüfen wir, welche Bauordnung welche Schritte verlangt.
Wintergarten Baugenehmigung: das Grundstück bestimmt das Landesrecht
Bauordnungsrecht ist Ländersache. Welche Regeln für einen Glasanbau gelten, hängt deshalb allein davon ab, in welchem Bundesland das Baugrundstück liegt. Wo der Bauherr gemeldet ist oder woher der ausführende Betrieb kommt, spielt keine Rolle.
Wichtig: Zahlen aus einem Land lassen sich nicht ins andere übertragen. Wer auf niedersächsischem Boden baut, kann sich nicht auf die HBO berufen – und umgekehrt gilt der niedersächsische 3-m-Abstand nicht als Freistellungsbedingung in Hessen.
Die Regel der NBauO für Wintergärten
Die Niedersächsische Bauordnung zählt verfahrensfreie Vorhaben in einem Anhang zu § 60 Abs. 1 auf. Für Wintergärten enthält Nr. 1.8 in der seit 1. Juli 2025 geltenden Fassung drei Bedingungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen (NI-VORIS (Anhang NBauO)):
- Fläche: höchstens 30 m² Brutto-Grundfläche
- Höhe: höchstens 5 m
- Abstand: mindestens 3 m bis zur Grenze des Nachbargrundstücks
„1.8 Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 40 m² Grundfläche und Wintergärten mit nicht mehr als 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe, wenn sie jeweils einen Abstand von mindestens 3 m zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten, sowie Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche“ – Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO, Fassung ab 01.07.2025
Einen Unterschied zwischen beheiztem und unbeheiztem Glasraum macht die Vorschrift nicht. Ein beheizter Wohnwintergarten muss aber auch in Niedersachsen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.
Zum Vergleich: die Hessische Bauordnung in Kassel
Auf hessischer Seite regelt Nr. 1.12 der Anlage zu § 63 HBO den Wintergarten. Der Wortlaut lautet: „1.12 Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, unter den Vorbehalten des Abschnitts IV Nr. 1 und 3,“ (Anlage zu § 63 HBO).
Hinter den beiden Vorbehalten stehen zwei Pflichten: Die Gemeinde erhält die Bauvorlagen, und gebaut werden darf erst 14 Tage nach deren Eingang, sofern sie kein Genehmigungsverfahren verlangt. Außerdem bescheinigt eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit. Mehr dazu im Pillar-Beitrag Wintergarten Baugenehmigung Hessen.
NBauO und HBO für den Wintergarten nebeneinander
| Kriterium | Niedersachsen (NBauO) | Hessen (HBO) |
|---|---|---|
| Fläche | bis 30 m² Brutto-Grundfläche | bis 30 m² Grundfläche |
| Höhe | bis 5 m | kein Kriterium in Nr. 1.12 |
| Grenzabstand | mind. 3 m als Bedingung | keine Bedingung in Nr. 1.12 |
| Gebäudeklasse | in Nr. 1.8 nicht genannt | Gebäudeklasse 1 bis 3 |
| Gemeinde | in Nr. 1.8 keine Kenntnisgabe | Bauvorlagen, 14 Tage Frist |
| Statik | in Nr. 1.8 keine Bescheinigung | Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 Satz 2 |
| Heizung | kein Unterschied | kein Unterschied |
Quellen: § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.8 (Fassung ab 01.07.2025); § 63 HBO i. V. m. Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12; Freistellungsvorbehalte Abschnitt IV Nr. 1 und 3. Stand der Prüfung: 2026-10-14 bzw. 2026-10-15. Die Angaben „nicht genannt“ beziehen sich nur auf die zitierte Freistellungsregel; andere Vorschriften des jeweiligen Landes bleiben unberührt.
Grenzabstand und Höhe: die beiden Stolperstellen
Auf schmalen Grundstücken ist der 3-m-Abstand schnell unterschritten, etwa wenn der Glasanbau die gesamte Breite einer Doppelhaushälfte einnehmen soll. Dann entfällt in Niedersachsen die Verfahrensfreiheit – welches Verfahren stattdessen nötig ist, klärt die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Die 5-m-Grenze betrifft vor allem Anbauten am Obergeschoss oder hohe Satteldächer. Ein üblicher erdgeschossiger Wintergarten mit Pultdach bleibt meist deutlich darunter; gemessen und bewertet wird aber immer der konkrete Entwurf.
Terrassendach und Balkon: andere Werte in beiden Ländern
- Niedersachsen: Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche verfahrensfrei, auch hier nur mit 3 m Abstand zum Nachbarn; für verglaste oder überdachte Balkone gilt eine Grenze von 30 m².
- Hessen: Überdachungen und Teilverglasungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 nach Nr. 1.13, nur mit Statik-Vorbehalt; Balkonüberdachungen bis 30 m² und Balkonverglasungen nach Nr. 1.14.
Wer zunächst nur ein Dach über die Terrasse setzt und später verglasen möchte, sollte bedenken: Aus dem Terrassendach wird dann rechtlich ein Wintergarten, für den die strengeren Werte gelten. Wie wir solche Umbauten angehen, steht unter Terrasse zum Wintergarten.
Drei Beispiele mit Grundstück jenseits der Landesgrenze
Kaltwintergarten, 24 m², 2 m bis zum Nachbarn
Fläche und Höhe passen, der Abstand nicht. In Niedersachsen ist der Glasanbau damit nicht verfahrensfrei. Läge dasselbe Haus in Hessen, wäre die Freistellung nach Nr. 1.12 möglich – die Abstandsflächen würden aber trotzdem geprüft.
Terrassendach, 36 m², 4 m Grenzabstand
Unter 40 m² und mit ausreichendem Abstand: nach NBauO verfahrensfrei. Soll das Dach später rundum verglast werden, ist es ein Wintergarten mit über 30 m² – und fällt aus der Verfahrensfreiheit heraus.
Beheizter Glasanbau, 28 m², 6 m Abstand, Pultdach
Alle drei Bedingungen erfüllt, die Heizung ändert daran nichts. Zusätzlich gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Den technischen Unterschied erklärt Kaltwintergarten oder Wohnwintergarten? – alle Details.
Muss ich bei einem verfahrensfreien Vorhaben gar nichts beachten?
Doch. Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen wird. Die übrigen Vorschriften des jeweiligen Landes und eines etwaigen Bebauungsplans gelten weiter. Für Hessen formuliert das § 62 Abs. 2 HBO ausdrücklich; auch in Niedersachsen sollten Sie Festsetzungen und Denkmalschutz vorab klären.
Wer für Ihren Wintergarten zuständig ist
Steht das Haus auf niedersächsischem Gebiet, ist die dortige zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihr Ansprechpartner – die Kasseler Behörde ist dann nicht zuständig. Auf hessischer Seite gehen die Bauvorlagen an die jeweilige Gemeinde; in Kassel selbst ist die Abteilung Bauaufsicht im Amt Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz zuständig.
Wir beraten Sie auf beiden Seiten der Grenze und richten Pläne und Unterlagen nach der Bauordnung aus, die für Ihr Grundstück gilt.
Häufige Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung in Niedersachsen und Hessen
Welche Bauordnung gilt für einen Wintergarten auf der niedersächsischen Seite bei Kassel?
Die Niedersächsische Bauordnung. Maßgeblich ist immer das Land, in dem das Grundstück liegt, nicht der Wohnort des Bauherrn und nicht der Sitz des ausführenden Betriebs. Jenseits der Landesgrenze im Nordosten gilt deshalb Anhang Nr. 1.8 zu § 60 Abs. 1 NBauO statt der Anlage zu § 63 HBO.
Bis zu welcher Größe ist ein Wintergarten in Niedersachsen verfahrensfrei?
Höchstens 30 m² Brutto-Grundfläche, höchstens 5 m hoch; zusätzlich verlangt die NBauO 3 m Luft zum Nachbargrundstück. Fehlt eine dieser Bedingungen, entfällt die Verfahrensfreiheit. Ob beheizt oder unbeheizt, spielt für diese Regel keine Rolle; ein beheizter Raum muss aber zusätzlich das Gebäudeenergiegesetz einhalten.
Gilt der 3-m-Grenzabstand der NBauO auch für Wintergärten in Kassel?
Nein, nicht als Voraussetzung der Freistellung. Nr. 1.12 der Anlage zu § 63 HBO nennt nur 30 m² Grundfläche und Gebäudeklasse 1 bis 3, dazu Kenntnisgabe an die Gemeinde und Statikbescheinigung. Die hessischen Abstandsflächenregeln gelten nach § 62 Abs. 2 HBO trotzdem und werden bei der Planung geprüft.
Ist eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen größer erlaubt als ein Wintergarten?
Ja. Die NBauO lässt Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche verfahrensfrei zu, ebenfalls nur mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze. Für Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen liegt die Grenze bei 30 m². Diese Werte gelten nur auf niedersächsischem Gebiet und lassen sich nicht auf hessische Grundstücke übertragen.
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